Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Nachfolgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der Firma Einfeldt Röntgenvertriebsgesellschaft mbH und aller ihrer Niederlassungen und Verkaufsstellen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Vertragsabschluß
Der Käufer ist an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch Ausführung der Lieferung, einer Teillieferung oder durch Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist zustande.

Lieferfristen
Bestellungen werden möglichst umgehend ausgeführt. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Verzögern sich vereinbarte Liefertermine durch unvorhergesehene Hindernisse, insbesondere durch Fälle höherer Gewalt, so berechtigt dies den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten ausgenommen in Fällen höherer Gewalt, so ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachlieferfrist zu setzten. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachlieferungsfrist, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ohne besondere Vereinbarung sind wir berechtigt, Teillieferungen zu leisten und zu berechnen.

Preise/Versandkosten
Ab einem Auftragswert von 260 € (zuzüglich Mehrwertsteuer), sowie bei Nachlieferungen, berechnen wir keine Verpackungs- oder Versandkosten oder Botengebühr. Art und Weg des Versandes werden von uns bestimmt. Wird eine besondere Art der Zustellung gewünscht, werden die entsprechenden zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Unter 260 € (zzgl. Mehrwertsteuer) berechnen wir pro Paket 6 € Versandgebühr.

Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 2) zur Sicherung an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
4. Zugriffe auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir gewähren wir bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto insofern nicht anders vereinbart. Buch-, Reparatur-, Ersatzteil- und Arbeitszeitberechnungen sind stets sofort und ohne Abzug zahlbar bzw. werden netto eingezogen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach vorausgegangener Mahnung sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Aufrechnungsrechte stehen den Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Gewährleistung
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass diese seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -gleich aus welchem Rechtsgrunde- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
4. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Leistungs- und Erfolgsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Leistungs- und Erfolgsort.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch im Mahnverfahren - ist Eckernförde, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend gegeben ist. Für Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich deutsches Recht.

Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs zu speichern und zu verarbeiten.

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, wird der übrige Inhalt davon nicht berührt.



Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; Stand 03/2002
Einfeldt Röntgenvertriebsgesellschaft mbH, Marienthaler Str. 42, 24340 Eckernförde, Telefon 04351-73710